Über einen interessanten Aspekt deutscher Nachkriegsgeschichte schreibt Astrid M. Eckert, Research Fellow am German Historical Institut in Washington, in ihrem Beitrag zur Ausgabe 17/2005 der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte. Im Zuge von Plünderungen und Gegenplündrungen, die der zweite Weltkrieg den betroffenen Ländern einbrachte, kamen beispielsweise in Deutschland nicht nur Kunstgegenstände, Wertpapiere und Edelmetalle abhanden.
Sondern auch, und gerade das war ein Punkt kontroverser Debatten zwischen der Regierung der jungen Bundesrepublik und den betroffenen Alliierten, eine Vielzahl von Akten und offiziellen Dokumenten aus den Archiven der Behörden und Institutionen des Landes. Unter anderem war davon die gesamte Aktenlage des Auswärtigen Amtes betroffen, teilweise seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Adenauer, einen Verlust des kollektiven Gedächtnisses seines Landes befürchtend, forderte zur vollen Erlangung der Souveränität des Landes in mehreren Verhandlungen eine Rückgabe dieser Akten. Dies war jedoch nicht im Sinne beispielsweise Winston Churchills, der unter Anderem befürchtete, daß brisante Informationen über das britische Köngishaus ans Tageslicht gelangen könnten, wenn die Akten frei verfügbar wären. Letztendlich konnte man sich nach mehrjährigen diplomatischen Verhandlungen auf eine Rückgabe einigen. Dieser Vorgang ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen, da in Washington oder London immer noch vereinzelte Unterlagen aus deutschen Archiven auftauchen.
Eine spannende Lektüre über ein kaum beachtetes Thema.
chiefpedro in Politische Notizen | TrackBack(0)