Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf, mit dem man Spamversender wirksam abschrecken will. Der Denkpass berichtete. Um nun auch die öffentliche Meinung zu dem Vorhaben zu erfahren, gab es dazu unter der Woche im Ausschuß für Wirtschaft und Arbeit eine Anhörung. Dabei stellte sich heraus, daß das Gesetz "unterschiedliches Echo" hervorruft.
Vertreter von Industrie und Handel sprachen sich gegen die EInführung von Bußgeld- oder gar Straftatbeständen aus. Verbraucherschützer und Internetprovider bestehen jedoch gerade auf den mit dem Orndungswidrigkeitenrecht verbundenen Möglichkeiten der Spamabwehr, ohne die ein Anti-Spam-Gesetz, das eine zentrale Melde- und Beschwerdestelle vorsieht, ohnehin kaum Sinn machen würde. Druck müsse auf diejenigen gemacht werden, die absichtlich durch die nicht aussagekräftige Formulierung ihrer Betreffzeile die kommerziellen Intentionen ihrer e-mails verschleiern wollen. Als Aufsichtsorgan, das diese Vorgänge überwachen möge, komme auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Betracht.
Zudem empfiehlt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom), "kriminelle Formen wie das so genannte Phishing ("Password Fishing") unter Strafe" zu stellen und auch zu verfolgen. In diesem Zusammenhang sei die Einführung einer nationalen Strafvorschrift sinnvoll. Ob diese Strafvorschrift nun Teil des Anti-Spam-Gesetzes wird, eigenständig veröffentlicht wird oder aber Anti-Spam- und "Anti-Phishing"-Gesetzgebung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb aufgehen werden, darüber muß der Ausschuß für Wirtschaft und Arbeit noch beraten.