17.02.05

Anti-Spam-Gesetz vorgelegt

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem man die Versender so genannter Spam-Mail abschrecken will.

Aufgrund des kostengünstigen Zugangs zum Internet und der damit verbundenen Zunahme des e-Mail-Verkehrs seien sogenannte Spammer dazu übergegangen, zur Unterstützung ihres Marketings in großen Mengen elektronische Post (so genannte Spam) ohne Zustimmung des Empfängers, unter Verschleierung des Absenders und des gewerblichen Hintergrunds zu versenden. Die Bearbeitung dieser Nachrichten führe bei den Nutzern des Internets zu hohen Produktivitätsverlusten und bei privaten Haushalten zu erhöhten Einwahlkosten, stellen die Abgeordneten fest. Spam untergrabe auch das Vertrauen der Verbraucher in wichtige Zukunftstechnologien.

Maßnahmen, mit denen sich Service-Provider und Verbraucher vor Spam schützen, wie z.B. Filterprogramme, könnten den Marketingeffekt allenfalls schmälern. Es bleiben für die Spamer jedoch genügend Anreize, sodass der Gesetzgeber sich zur Handlung gezwungen sehe. Im Einzelnen soll es verboten werden, in der Kopfzeile einer kommerziellen e-Mail die wahre Identität des Absenders zu verschleiern oder zu verheimlichen. Außerdem soll der kommerzielle Charakter einer Nachricht sich nicht nur aus dem Text selbst ergeben, sondern auch schon in der Betreffzeile einer e-Mail weder verschleiert noch verheimlicht werden dürfen. Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Verschleierung oder Verheimlichung drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Schade. Dann werden wir alle nichts mehr über die fantastischen Möglichkeiten, unsere &%§/§ verlängern zu können, erfahren...

chiefpedro in Technischer Web(log)kram | TrackBack(0)
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