Vertreter aller großen Parteien rufen seit dem Wochenende zu einem entschlossenen Kampf gegen die rechtsextreme NPD auf, schliessen aber eine Wiederaufnahme eines Parteiverbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht aus, so meldet die Berliner Zeitung. Währenddessen prüfe die Staatsanwaltschaft Dresden rechtliche Schritte gegen die Partei.
Die Abgeordneten der NPD hatten am Freitag im sächsischen Landtag die Zerstörung Dresdens im zweiten Weltkrieg als "Bomben-Holocaust" bezeichnet. Zuvor hatte die NPD-Fraktion allen Nazi- und Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs das Gedenken verweigert, als sie während einer Gedenkminute den Landtag verliess.
Die NPD verteidigt auf ihrer Homepage (man schaue selber nach) die Aussagen ihrer Abgeordneten: Es sei das Recht des deutschen Volkes, so die NPD, zu gegebenen Anlässen nur um die eigenen Opfer zu trauern.
Insbesondere die zeitlichen Zusammenhänge sind besonders erschreckend. Das von Landtagspräsident Erich Iltgen geforderte Gedenken zielte explizit auf den bevorstehenden 60. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz ab.
Aber es gibt einen weiteren Zusammenhang, der das von der NPD für ihre Provokation gewählte Datum als nicht zufällig gewählt erscheinen lässt. Auschwitz war Teil des vernichtungsapparats, den das Dritte Reich für die Endlösung der Judenfrage errichtete. Am 20. Januar 1942 aber traten in der Villa am Großen Wannsee fünfzehn hochgestellte Vertreter aus den Reichsministerien und der SS zusammen, um über die organisatorische Durchführung dieser Endlösung zu beraten.
Kann man es also guten Gewissens als pure Koinzidenz betrachten, daß der NPD-Fraktionsvorsitzende im sächsischen Landtag, Holger Apfel, sozusagen am Jahrestag des ersten Tages des Inkrafttretens dieser organisatorischen Maßnahmen, die zum Tod mehrerer Millionen Menschen - dem Holocaust - geführt haben, die Anwendung des Begriffes Holocaust völlig auf den Kopf stellt? Nein. Denn mit den Eckdaten der Geschichte des Dritten Reiches kennen sie sich im allgemeinen recht gut aus - wenn sie ihre Bedeutung auch ständig verdrehen.
-UPDATE-
Die Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft ergab, daß es keine Handhabe für eine Ermittlung gäbe, da die Äußerungen der NPD im Sächsischen Landtag getätigt worden seien. Laut Verfassung dürfen Abgeordnete zu keiner Zeit wegen einer Äußerung im Landtag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden.
Die Demokratie hebelt sich also selber aus. Der Vorwand demokratischer Mittel im Feldzug der Rechtsextremen gegen die Demokratie ist zum wiederholten Male Realität in unserem Lande.
chiefpedro in Politische Notizen | TrackBack(0)