Eintausendundachtundsechzig Todesfälle gab es im letzten Jahr, die auf den Kontakt mit Asbest vor mehr als dreißig Jahren zurückführbar sind. Asbest ist damit die weitaus häufigste Todesursache berufserkrankter Arbeitnehmer. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften berichtet von 24.000 Fällen, in denen Arbeitnehmer Zahlungen wegen Erkrankungen im Zusammenhang mit Asbest erhalten haben.

Trotz des mittlerweile völligen Verbots der Verwendung von Asbest und der bei Abrruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geltenden Sicherheitsvorschriften werde die Zahl der Toten weiter steigen. Denn die Verbote und Richtlinien traten erst in Kraft, als eine große Zahl von Arbeitnehmern und Endverbrauchern mit asbestversetztem Material in Berührung gekommen waren.
Da Asbest chemisch sehr stabil und hitzebeständig ist und eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit besitzt, wurden Asbestprodukte bis in die 70er Jahre hinein vielfach in der Bauindustrie bei der Wärmedämmung, aber auch in Feuerschutzanzügen oder Haartrocknern verwendet. Asbest (griechisch: asbestos - unauslöschbar) ist zudem sehr elastisch, zugfest und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.
Gefahr kann auch heute noch von folgenden älteren Produkten ausgehen:
• alte Nachtspeicheröfen
• Toaster
• Bremsbeläge
• Dichtungen
• ebene oder gewellte Dach- und Fassadenplatten
• Spritzasbest zur Brandschutzisolierung
• alte Fußbodenbeläge (PVC)
• Fensterbänke und Blumenkästen
• Lüftungs- und Wasserrohre