Im Zusammenhang mit der Installation von MS Visio 2000 auf meinem Arbeitsrechner wurde festgestellt, daß damit auch Raumplanung möglich ist. Da unsere Bürogemeinschaft mit dem Gedanken spielt, Ende des nächsten Jahres eine Relokation durchzuführen, wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Einrichtung der neuen Räume eben mit Visio zu planen. Dabei trat die Frage auf, inwieweit man die Maße der vom Programm zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände überprüfen müsse, um exakt planen zu können.
Folgender Begriff wurde sofort aufs Deutlichste mißverstanden:
EinheitsstuhlHandelt es sich hierbei um
• die Abmessungen eines DIN-genormten Büromöbels?
• die Summe der Exkremente der Bundesbürger am Tag der Deutschen Einheit?
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