01.06.04

Welchen Wert hat eine Wählerstimme, Teil 2

[Fortsetzung von gestern]

Ist eine Partei zugelassen, wird der Anspruchsumfang bestimmt. Für jede bei Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl erzielte Stimme erhält die Partei jährlich 0,85 €, und zwar für bis zu 4 Mio. Stimmen. Darüber sind die Wählerstimmen 0,70 € wert. Für von natürlichen Personen gewährte Zuwendungen bis zu einer Gesamthöhe von 3.300 € je Person und Jahr erhält die Partei einen Betrag von 0,38 €. Soweit haben Bild am Sonntag und Yahoo-News recht. Michael Himsolts Wählerstimme ist trotzdem weniger Wert als angenommen.

Denn der vom Bund zur Finanzierung der Parteien jährlich bereit gestellte Betrag ist plafoniert - sprich: nach oben begrenzt. So sind im Bundeshaushalt dafür 133 Mio. € eingestellt. Ergibt sich nun rein rechnerisch ein Finanzierungsanspruch aller Parteien, der diese Zahl übersteigt, so werden die einzelnen Teilfinanzierungsbeiträge im Verhältnis gekürzt. Im Jahr 2003 ergab sich beispielsweise ein Anspruchsumfang aller Parteien von 166.980.156,13 €, der dann um etwa 25 Prozent auf 133.000.000 € gekürzt wurde. Würden wir Michael Himsolts Stimme zu den ersten 4 Mio. Stimmen für die Partei seiner Wahl zählen, so wäre sie also monetär mit 0,68 € zu bewerten, dadrüber sogar nur mit 0,56 €. Für den Zeitraum von fünf Jahren wie bei der Europawahl ergeben sich somit Werte von 3,40 € oder 2,80 €.

Die mögliche Kürzung der den Parteien von Bund und Ländern bereitgestellten Finanzmittel geht weiter: So darf die Finanzierung nach dem Parteiengesetz die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten, was bei der Tierschutzpartei 2003 angewandt wurde. Selbst erwirtschaftete Einnahmen setzen sich aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen, Spenden und Einnahmen aus Vermögen zusammen und sind zum Teil steuerlich priviligiert. Der Staat finanziert Parteien also unmittelbar über das Parteiengesetz und mittelbar über Steuerbefreiungen von Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Was den finanziellen Anspruch angeht, den eine Partei aufgrund einer abgegebenen Wählerstimme geltend machen kann, haben Bild am Sonntag und Yahoo-News also ungenau recherchiert. Absichtlich irreführend ist des Weiteren ihre Argumentation, daß hier der Europawahlkampf zum Melken des Bundeshaushaltes verwendet wird. Das Parteiengesetz sieht eine Finanzierung der Parteien vor. Das es sich dabei ergeben kann, das eine Partei mehr Wählerstimmen bei einer Wahl erhält - und somit mehr Finanzierung nach dem Parteiengesetz - als sie Finanzmittel in den Wahlkampf gepumpt hat, liegt in der Natur des Parteiengesetzes. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um eine Wahlkampfkostenerstattung, sondern eine Teilfinanzierung der den Parteien allgemein nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Und seit 1933 wissen wir Deutsche, daß Parteien ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind.

chiefpedro in Politische Notizen | TrackBack(0)
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