31.05.04

Welchen Wert hat eine Wählerstimme, Teil 1

Bei Michael Himsolt findet sich eine von Yahoo-News übernommene, durch die Bild am Sonntag aufgeworfene Kritik der Parteienfinanzierung. Den Parteien wird vorgeworfen, sich am Europawahlkampf zu bereichern. Die Parteien wollen sich auf diese Weise, so der Artikel, finanzielle Fettpölsterchen für die anstehende Kanzlerwahl im Jahre 2006 anlegen:

Union, SPD, Grüne, FDP und PDS wollen demnach für Plakate, Fernsehspots und Veranstaltungen im laufenden Wahlkampf zusammen 32 Millionen Euro ausgeben. Der Bund zahle ihnen dafür mindestens 120 Millionen Euro zurück [..] Dies [gelte] für den Fall, dass nur 50 Prozent der Bürger zur Wahl gehen. Wenn die Wahlbeteiligung stärker ausfalle, steige die Rendite weiter.

Nach dem Gesetz bekommen die Parteien für jede Stimme maximal 4,20 Euro. Bis zur nächsten Europawahl in fünf Jahren gibt es jährlich 85 Cent für jede der ersten vier Millionen Stimmen, 70 Cent für jede weitere Stimme. Die gleichen Summen werden für Landtags- und Bundestagswahlen ausgeschüttet.

Weil sich der Denkpass mit dem Thema Parteienfinanzierung bereits im Rahmen der Schätzung der jährlichen Einnahmen der CDU beschäftigt hat, werden wir an dieser Stelle einhaken. Wie funktioniert die Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik und mit welchen Bundesfinanzmitteln können die Parteien jährlich rechnen? Und zu guter Letzt, stimmen die Aussagen von Yahoo-News und Bild am Sonntag, die Michael Himsolt wiedergibt?

Erster Anlaufpunkt ist hier die Webpräsenz des Bundestages. Im Rahmen der Informations- und Dokumentationspflicht berichtet der Bundestag auch über die Finanzierung der Parteien aufgrund des Achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes vom 28. Juni 2002, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I S. 2268. In einer leicht verständlichen Zusammenfassung erklärt der Bundestag dem interessierten Leser Hintergründe und Ablauf der Finanzierung.

Die Parteien der Bundesrepublik erhielten lange Zeit Wahlkampfkostenerstattung auf Bundes- und Länderebene. 1992 wurde die Parteienfinanzierung neu geregelt, das neue Verfahren kam ab 1994 zur Anwendung. Es sieht eine allgemeine jährliche Finanzierung der Parteien zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Pflichten vor, die anhand der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft bestimmt wird. Der Grad der Verwurzelung wird anhand zweier Faktoren bestimmt:

• Erfolg der Parteien bei der letzten Europa- und Bundestagswahl und den letzten Landtagswahlen
• Umfang der Zuwendungen natürlicher Personen über Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge oder Spenden

Um aber generell in den Genuß einer staatlichen Teilfinanzierung zu kommen, hat eine Partei nach dem endgültigen Wahlergebnis der letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Wählerstimmen auf sich zu vereinigen oder bei einer Landtagswahl mindestens 1,0 Prozent der Stimmen. Dieser Wert wird sich ab Januar 2005 übrigens auf 5,0 Prozent erhöhen. Zusätzlich kann dann eine Partei aber auch zugelassen werden, wenn sie in drei Ländern 1,0 Prozent erreicht.

[Fortsetzung morgen]

chiefpedro in Politische Notizen | TrackBack(0)
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