Wenn man im Jahr auf vier bis sechs Messen ausstellt, sieht man so einige schräge Sachen. Bufetts auf dem Messeball zum Beispiel, bei denen trotz identischen Angebots auf einer Seite mehr als hundert Menschen Schlange stehen und man auf der anderen Seite sofort zum Zuge kommt. Oder Ausstellerparkplätze, die zu Fuß ungefähr dreimal so weit entfernt sind wie das Hotel, aus dem man morgens aufbrach.
Bei der ILA 2004 jedenfalls gibt es auch einige Aussteller mit Waffen-Exponaten. Deswegen füllt jeder Aussteller im Rahmen der Anmeldung zur Messe ein Formular aus, auf denen man Ausstellungsgüter angibt, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Ich habe heute dieses Formular für mein Unternehmen ausgefüllt. Was kann man dort alles angeben? Zum Beispiel folgendes:
• Flugkörper
• Startanlagen für Lenkflugkörper, ungelenkte oder sonstige Flugkörper
• Triebwerke für Flugkörper
• Kampfflugzeuge
• Kampfhubschrauber
... und noch einiges Weiteres. Einige Zeilen weiter wird der geneigte Kriegswaffen-Aussteller zur Friedfertigkeit angehalten. Man versichert durch Unterschrift:
Die oben aufgeführten Kriegswaffen werden nur zu Ausstellungszwecken auf der ILA 2004 verwendet.
Wär ja auch noch schöner, sollte man die mitgebrachten Konflikt-Bereinigungs-Utensilien zum sofortigen Konflikt-Bereinigen verwenden, oder?
chiefpedro in Allgemein | TrackBack(0)